Seit der letzten Tankrevision sind 10 Jahre vergangen. Wieso erhalte ich vom Gewässerschutzamt kein neues Aufgebot?
Seit dem 1.1.2007 erhalten InhaberInnen von Tankanlagen in der Gewässerschutzzone B vom jeweiligen Gewässerschutzamt keine Aufforderung zur Tankrevision mehr. Die Aufforderung wird jedoch amtlich publiziert (Anzeiger). Die Verantwortung für die regelmässige Wartung der Tankanlage sowie die Haftung bei Schadenfällen liegen somit vollumfänglich beim Inhaber der Anlage.
Wir empfehlen Ihnen zur Erhaltung der Betriebssicherheit und Werterhaltung die Tankrevision mit Innenreinigung auch ohne staatlichen Zwang wie bis anhin alle 10 Jahre durchführen zu lassen. Bei längeren Intervallen ist die vorgeschriebene Regelmässigkeit nicht mehr gewährleistet. Dies kann Minderungen des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
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