Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24.Januar 1991 (Änderung 24.März 2006)
Artikel 22 Allgemeine Anforderungen
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InhaberInnen von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden. Bewilligungspflichtige Lageranlagen (Art.19 Abs. 2) müssen mindestens alle zehn Jahre kontrolliert werden; je nach Gefährdung der Gewässer legt der Bundesrat Kontrollintervalle für weitere Anlagen fest.
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Bei Lageranlagen und Umschlagplätzen müssen Flüssigkeitsverluste verhindert, sowie auslaufende Flüssigkeiten leicht erkannt und zurückgehalten werden.
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Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur von Personen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.
Wichtige Zusatzinformation
Ab 1. Januar 2007 gelten Schweiz weit neue gewässerschutzrechtliche Vorgaben für den Bereich Tankanlagen. Die bisherige Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) vom 1. Juli 1998 ist mit dieser Änderung aufgehoben. Durch die neuen Vorgaben wird die Verantwortung für die Tankanlagen vollumfänglich auf den Eigentümer übertragen. Dies bedeutet, dass Sie selbst für Ihre Anlage verantwortlich sind.
Grundsätzlich müssen aber nach wie vor alle Tankanlagen von einer Fachfirma regelmässig kontrolliert und gewartet werden. Bewilligungspflichtige Anlagen sind zwingend alle 10 Jahre einer Kontrolle zu unterziehen. Meldepflichtige Anlagen sind ebenfalls kontrollpflichtig und müssen regelmässig von einer Fachfirma revidiert werden jedoch ohne behördliche Aufsicht. Dies bedeutet, dass Sie nicht zwingend eine Aufforderung für die Tankrevision vom Gewässerschutzamt erhalten.
Die Forster AG empfiehlt auch bei diesen Anlagen den 10 Jahres-Turnus. Der Grund für eine regelmässige Tankrevision ist, dass Heizöl fachmännisch gelagert werden muss. Heizöl kann Boden und Gewässer verschmutzen. Im Krisenfall muss vom Eigentümer der Beweis erbracht werden, dass die Tankanlage zum Unfallzeitpunkt in einwandfreiem Zustand war.
80% unseres Trinkwassers beziehen wir aus den Grundwasserreserven. Nicht abbaubare Schadstoffe wie Heizöl, die ins Grundwasser gelangen, können das Wasser für mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte verunreinigen. In den meisten Fällen können diese nur mit hohem Aufwand, unter hohen Kosten oder gar nicht aus dem Wasser entfernt werden. Nach dem Gewässerschutzgesetz ist jedermann verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
Damit Ihnen Verschmutzungen von Boden und Gewässern auf Ihrem Grundstück keine Sorgen bereiten, ist von Zeit zu Zeit eine fachmännische Revision Ihrer Tankanlage unerlässlich.